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Schleswig-Holstein

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ist ein EU-weiter Rechtsrahmen zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Ein Teil der Maßnahmenpläne Schleswig-Holsteins dient der Minderung stofflicher Belastungen, insbesondere von Phosphat in Fließgewässern und Seen sowie von Nitrat im Grundwasser. Die beiden wesentlichen Säulen hierzu sind geeignete Agrar-Umwelt-Maßnahmen sowie eine spezielle Gewässerschutzberatung.



Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein

Die besonders Nitrat gefährdeten Gebiete wurden vom Land Schleswig-Holstein anhand der hydrogeologischen Empfindlichkeit und tatsächlich gemessener Grundwasseranalysen ermittelt. Hierzu wird seit vielen Jahren ein umfangreiches Grundwasser-Messstellennetz betrieben. Gefährdete Gebiete befinden sich überwiegend auf dem mittleren Geestrücken, also den Hauptverbreitungsgebieten der durchlässigen Sandböden. Darauf aufbauend wurden vom zuständigen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holsteins 6 sog. WRRL-Beratungsgebiete (Karte) ausgewiesen. Diese sind durch einen besonders hohen Handlungsbedarf zur Reduzierung der Nitrat- und Phosphoreinträge aus der Landwirtschaft gekennzeichnet. Seit 2008 wird den Landwirten in diesen Gebieten daher eine Gewässerschutzberatung angeboten. Die Arbeiten werden in jedem Beratungsgebiet von runden Tischen, den sog. Gewässerschutzforen begleitet, deren Vorsitzender ein Landwirt ist. Dadurch haben die Landwirte die Möglichkeit, die Beratung im jeweiligen Gebiet mitzugestalten. Denn Grundwasserschutz geht nur gemeinsam!

Mittlerweile sind aus diesen Beratungsgebieten heraus auch generelle Empfehlungen für eine stärker auf den Gewässerschutz ausgerichtete Landwirtschaft in ganz Schleswig-Holstein entwickelt worden. Hierzu gehören Themen-Faltblätter und eine regelmäßige Fachartikelserie im Bauernblatt Schleswig-Holsteins. Die von INGUS erstellten Faltblätter und Artikel können Sie untenstehend herunterladen.

Die Beratungsgebiete 4 ("Holsteinische Vorgeest") und 5 ("Holsteinische Schweiz") werden seit 2008 durch INGUS betreut. Hier werden den Landwirten spezielle Beratungsleistungen und Pilotmaßnahmen angeboten. Diese Beratung ist freiwillig und kostenlos.

Weitere Informationen:
ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020/index_de.htm
www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/foerderprogramme/MELUR/LPLR/europaeischerLandwirtschaftsfondsEinstieg.html

Downloads und Links

Informationen zur Grundwasserschutzberatung:

Kurzvideos

  • "Abdrift-PSM-Ausbringung" (Rechtsklick, Speichern unter)
  • "Gewässerrandstreifen" (Rechtsklick, Speichern unter)
  • "Nmin-Leitflächen" (Rechtsklick, Speichern unter)