Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein in mit Phosphat belasteten Gebieten
GUTES WASSER OHNE GRENZEN
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) fordert einen guten Zustand aller Gewässer, d. h. des Grundwassers und der Oberflächengewässer. Darüber hinaus gibt die EG-WRRL ein generelles Verschlechterungsverbot vor und verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten bei bestehenden Belastungen zu Maßnahmen für eine Trendumkehr.
Zahlreiche langsam fließende oder stehende oberirdische Gewässer (Seen) sind nicht im guten ökologischen Zustand. Die Phosphor-Grenzwerte für die Seen unterscheiden sich je nach EG-WRRL-Typ und werden teilweise erheblich überschritten.
Der Schutz der Oberflächengewässer wird in Deutschland mit dem § 13a der Düngeverordnung umgesetzt.
- Zur Umsetzung der Düngeverordnung wies das Land neben der Nitrat- auch die Phosphat-Kulisse aus, um die stoffliche Belastung von Phosphat in Fließgewässern und Seen zu mindern. Die beiden wesentlichen Säulen hierzu sind geeignete Agrar-Umwelt-Maßnahmen sowie eine Gewässerschutzberatung, jeweils speziell ausgerichtet auf die Nitrat-Kulisse zur Umsetzung der EG-WRRL und auf die Phosphat-Kulisse zur Umsetzung der DüV § 13a.
- Die Gebiete, in denen die langsam fließenden und stehenden Oberflächengewässer (Seen) durch Phosphor-Einträge in keinem guten ökologischen Zustand sind, befinden sich vor allem im Östlichen Hügelland. Die Ergebnisse basieren auf Modellierungen des Forschungszentrums Jülich, welche deutschlandweit anerkannt und angewandt werden (Model DENUZ-WEKU-MEPhos). Hohe P-Frachten in die Fließgewässer und schlussendlich ins Meer gehen von den hoch mit Phosphat versorgten Böden der Marschen aus.
- Auf Basis der bis 2020 geltenden P-Kulisse, wurden 2019 vom zuständigen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) des Landes Schleswig-Holstein 3 Beratungsgebiete ausgewiesen (Karte). Diese sind durch einen besonders hohen Handlungsbedarf zur Reduzierung der Phosphateinträge aus der Landwirtschaft gekennzeichnet.
- Das Beratungsgebiet 7 ("Ahrensböker Moränengebiet) wird seit 2019 durch INGUS betreut. Hier werden den Landwirten spezielle Beratungsleistungen angeboten. Diese Beratung ist freiwillig und kostenlos und wird auch in 2021 weiter angeboten.
- Die Arbeiten werden in jedem Beratungsgebiet von runden Tischen, den sog. Gewässerschutzforen, begleitet. Dadurch haben die Landwirte die Möglichkeit, die Beratung im jeweiligen Gebiet mitzugestalten. Denn Gewässerschutz geht nur gemeinsam!
- Mit der Novellierung der DüV und der Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land in Zukunft auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV. Eine wesentliche Säule wird hierbei zukünftig eine landesweite Gewässerschutzberatung einnehmen.