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Wasserrahmenrichtlinie

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) fordert einen guten Zustand aller Gewässer in Europa. Auch GRUNDWASSER zählt zu den Gewässern und unterliegt damit den Vorgaben der EG-WRRL. Der EG-WRRL zufolge liegt der gute chemische Zustand von Grundwassers vor, wenn die sog. Qualitätsnormen nicht überschritten werden:
  • 50 mg/l für Nitrat und
  • 0,1 μg/l für Einzelwirkstoffe von Pflanzenschutzmittel-Rückständen
Darüber hinaus gibt die EG-WRRL ein generelles Verschlechterungsverbot vor und verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten bei bestehenden Belastungen zu Maßnahmen für eine Trendumkehr.

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