- 50 mg/l für Nitrat und
- 0,1 μg/l für Einzelwirkstoffe von Pflanzenschutzmittel-Rückständen
Wasserrahmenrichtlinie
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) fordert einen guten Zustand aller Gewässer in Europa. Auch GRUNDWASSER zählt zu den Gewässern und unterliegt damit den Vorgaben der EG-WRRL.
Der EG-WRRL zufolge liegt der gute chemische Zustand von Grundwassers vor, wenn die sog. Qualitätsnormen nicht überschritten werden: