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HALM-Förderprogramm

Das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (kurz: HALM) fördert eine besonders nachhaltige Landbewirtschaftung in Hessen. Mit dem Förderprogramm soll z. B. ein Beitrag zur Erfüllung der Ziele in den Bereichen Biologische Vielfalt, Wasser-, Boden- und Klimaschutz geleistet werden. Die Landwirte erhalten über das HALM-Programm einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsminderung in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung.

Für eine gewässerschonende Landwirtschaft sind folgende Maßnahmen des HALM-Förderprogramms geeignet:
  • Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter (C.2)
  • Einjährige und mehrjährige Blühstreifen/-flächen (C.3.1 bzw. C.3.2)
  • Gewässer-/Erosionsschutzstreifen (C.3.3)
  • Ökologischer Landbau (B1).
Alle weiteren Informationen zu den einzelnen Maßnahmen des HALM-Förderprogramms finden Sie beim Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter folgendem Link: https://umwelt.hessen.de/agrarumweltprogramm
Bestimmte Maßnahmen des HALM-Förderprogramms werden nur in festgelegten Gebietskulissen gefördert und nicht landesweit in ganz Hessen. Die Gebietskulissen der einzelnen Maßnahmen stehen über dem HALM-Viewer unter folgendem Link zur Verfügung:
http://halm.hessen.de/mapapps/resources/apps/halm/index.html?lang=de
Alles rund um die Antragsstellung finden Sie bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) unter folgendem Link: http://www.wibank.de/wibank/halm/halm/306958