Für eine gewässerschonende Landwirtschaft sind folgende Maßnahmen des HALM-Förderprogramms geeignet:
- Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter (C.2)
- Einjährige und mehrjährige Blühstreifen/-flächen (C.3.1 bzw. C.3.2)
- Gewässer-/Erosionsschutzstreifen (C.3.3)
- Ökologischer Landbau (B1).
Bestimmte Maßnahmen des HALM-Förderprogramms werden nur in festgelegten Gebietskulissen gefördert und nicht landesweit in ganz Hessen. Die Gebietskulissen der einzelnen Maßnahmen stehen über dem HALM-Viewer unter folgendem Link zur Verfügung:
http://halm.hessen.de/mapapps/resources/apps/halm/index.html?lang=de
Alles rund um die Antragsstellung finden Sie bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) unter folgendem Link: http://www.wibank.de/wibank/halm/halm/306958