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Hessen

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist ein EU-weiter Rechtsrahmen zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Ein wesentliches Ziel der EG-WRRL ist die Erreichung bzw. der Erhalt eines guten Zustandes des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer.

Die Umsetzung der WRRL in Hessen ist im hessischen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm festgelegt. Nach der ersten Periode 2009 bis 2015, läuft aktuell die zweite Periode von 2015 bis 2021. Um alle hessischen Gewässer in einen guten Zustand gem. der EG-WRRL zu versetzen, wurde bereits im Bewirtschaftungsplan 2009 bis 2015 dargelegt, dass zur Erreichung der gesteckten Ziele auch eine dritte Periode von 2021 bis 2027 erforderlich sein wird.

Für das Grundwasser ist die Erhaltung bzw. Erreichung eines guten chemischen Zustandes verpflichtend. Konkret darf z. B. die Qualitätsnorm von 50 mg Nitrat/Liter im Grundwasser nicht überschritten werden bzw. ist bereits bei 37,5 mg Nitrat/Liter im Grundwasser eine Trendumkehr herzustellen.

Für die flächendeckende Erreichung eines guten chemischen Grundwasserzustandes in Hessen wurden insgesamt 50 sog. WRRL-Maßnahmenräume Grundwasser festgelegt, in denen seit 2012 eine grundwasserschutzorientierte WRRL-Beratung umgesetzt wird.

Die WRRL-Zusatzberatung in dem Maßnahmenraum "Schwalm-Knüll" wird seit Januar 2018 von der INGUS Ingenieurdienst Umweltsteuerung GmbH durchgeführt.